CareLit Fachartikel
Wer wegschaut macht sich schuldig! Tatort Pflege
Großkopf, V. · Rechtsdepesche · 2026 · Heft 6 Sonderausgabe · S. 14 bis 16
Dokument
589967
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung Wenn über Gewalt in der Pflege gesprochen wird, denken viele zunächst an den klassischen Fall körperlicher Misshandlung. Schläge, Fixierungen oder grobe Übergriffe gegenüber pflegebedürftigen Menschen. Juristisch betrachtet greift diese Sichtweise jedoch deutlich zu kurz. Gewalt kann nicht nur durch aktives Tun entstehen, sondern auch durch bewusstes Wegsehen, Schweigen oder Unterlassen.
Schlagworte
Pflegerecht
Strafrecht
Unterlassungsdelikt
Garantenstellung
Körperverletzung
Mord
Pflegepraxis
Bücher
Gesetz
Berufe
Denken
Ärzte
Rechtsdepesche