CareLit Fachartikel
Wenn Nicht-Handeln zur Gewalt wird
Würtz, A. · Rechtsdepesche · 2026 · Heft 6 Sonderausgabe · S. 17 bis 19
Dokument
589968
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Analytisch bedeutsam ist dabei die Unterscheidung Prävention aus der Adlerperspektive: zwischen dem Akt des „Whistleblowings“ und den Wegen aus der Haftungsfalle rechtlich fundierten Übernahme einer Garantenstellung. Ersteres verweist auf eine freiwillige Offenlegungshandlung; Letztere impliziert eine normativ „Kämpfen statt Kündigen“ [2] bestehen konkrete begründete Handlungspflicht, deren Nichterfüllung Lösungswege, um aus der „Schulterzucken-Resignation“ heraus in ein rechtssicheres Handeln zurückzu- rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Schlagworte
Pflege
Unterlassen
Haftung
Strafrecht
Garantenstellung
Gewalt
Qualitätsmanagement
Pflegeorganisation
Altenpflege
Dokumentation
Gesetz
Rechtsdepesche