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Gericht verneint Arbeitsunfall. Beinahe-Kollision am Bahnübergang
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2026 · Heft 6 · S. 44 bis 45
Dokument
590003
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein dramatisches Geschehen an einem Bahnübergang, das letztlich glimpflich ausging, beschäftigt die Gerichte noch Jahre später: Ein Fahrdienstleiter, der eine vermeintlich unausweichliche Zugkollision beobachtete und infolgedessen psychische Beschwerden entwickelte, hat keinen Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt stellte klar, dass weder eine subjektiv empfundene Gefahr noch ein bloßes Beinahe-Ereignis ausreichen.
Schlagworte
Arbeitsunfall
Beinahe-Unfall
Sozialrecht
Halbwaisenrente
Wie-Berufskrankheit
PTBS
Dienstunfall
Corona-Infektion
Infektion
Berufskrankheiten
Coronavirus
Berlin
Versicherungsschutz
Sicherheitsbeauftragter