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Gericht verneint Arbeitsunfall. Beinahe-Kollision am Bahnübergang

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2026 · Heft 6 · S. 44 bis 45

Dokument
590003
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2026
Jahrgang 22
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2026-06-22 10:10:56
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Ein dramatisches Geschehen an einem Bahnübergang, das letztlich glimpflich ausging, beschäftigt die Gerichte noch Jahre später: Ein Fahrdienstleiter, der eine vermeintlich unausweichliche Zugkollision beobachtete und infolgedessen psychische Beschwerden entwickelte, hat keinen Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt stellte klar, dass weder eine subjektiv empfundene Gefahr noch ein bloßes Beinahe-Ereignis ausreichen.

Schlagworte

Arbeitsunfall Beinahe-Unfall Sozialrecht Halbwaisenrente Wie-Berufskrankheit PTBS Dienstunfall Corona-Infektion Infektion Berufskrankheiten Coronavirus Berlin Versicherungsschutz Sicherheitsbeauftragter