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Schwinger, A. · Heilberufe · 2001 · Heft 7 · S. 50 bis 51

Dokument
59001
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Schwinger, A.
Ausgabe
Heft 7 / 2001
Jahrgang 53
Seiten
50 bis 51
Erschienen: 2001-07-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um Pflegeeinrichtungen, die als Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) geführt werden. Sie unterliegen dem Handelsgesetzbuch (HGB) und sind zur Offenlegung verpflichtet. Wird die Offenlegung unterlassen, drohen nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes erhebliche Sanktionen.

Schlagworte

EINRICHTUNG PFLEGEHEIM RECHT GESETZLICHE BESTIMMUNGEN EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT JAHRESABSCHLUSS OFFENLEGUNG PERSONEN UNTERLAGEN HEILBERUFE GESELLSCHAFTEN BERLIN KRANKENPFLEGE GERIATRIE