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Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Auch Betreiber in der Pflicht

Erdorf, M. · Sicherheitsingenieur · 2026 · Heft 6 · S. 36 bis 37

Dokument
590013
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Erdorf, M.
Ausgabe
Heft 6 / 2026
Jahrgang 17
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2026-06-22 10:30:43
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Die Maschinenverordnung (MVO) legt fest, wie Maschinen künftig gebaut und auf den Markt gebracht werden müssen – mit neuen Anforderungen etwa zu Cyber Security und einer klaren Regelung für „wesentliche Veränderungen“. Hersteller sind verpflichtet, diese Vorgaben beim Bau und der Erstinbetriebnahme einer Maschine umzusetzen. Doch mit dem Übergang der Maschine in den Betrieb übernimmt der Betreiber die Verantwortung.

Schlagworte

Maschinenverordnung Betreiberpflichten Cyber Security wesentliche Veränderung Risikobeurteilung CE-Kennzeichnung Arbeitssicherheit Maschinensicherheit Technik Dokumentation Beratung Sicherheitsingenieur