CareLit Fachartikel
Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Auch Betreiber in der Pflicht
Erdorf, M. · Sicherheitsingenieur · 2026 · Heft 6 · S. 36 bis 37
Dokument
590013
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Maschinenverordnung (MVO) legt fest, wie Maschinen künftig gebaut und auf den Markt gebracht werden müssen – mit neuen Anforderungen etwa zu Cyber Security und einer klaren Regelung für „wesentliche Veränderungen“. Hersteller sind verpflichtet, diese Vorgaben beim Bau und der Erstinbetriebnahme einer Maschine umzusetzen. Doch mit dem Übergang der Maschine in den Betrieb übernimmt der Betreiber die Verantwortung.
Schlagworte
Maschinenverordnung
Betreiberpflichten
Cyber Security
wesentliche Veränderung
Risikobeurteilung
CE-Kennzeichnung
Arbeitssicherheit
Maschinensicherheit
Technik
Dokumentation
Beratung
Sicherheitsingenieur