CareLit Fachartikel
Vorrang von Schutzmaßnahmen
Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2026 · Heft 6 · S. 38 bis 40
Dokument
590014
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Urteil vom 4. Februar 2026 hat das Verwaltungsgericht Köln (Az. 1 K 321/23) eine relevante Entscheidung für den betrieblichen Arbeitsschutz getroffen. Das Gericht stellte klar, dass die Pflicht zu nach außen öffnenden Notausgangstüren auch dann gilt, wenn denkmalrechtliche Belange entgegenstehen. Organisatorische Ersatzmaßnahmen reichen dagegen nicht aus, um die europarechtlich vorgegebenen Mindeststandards des Arbeitsschutzes zu unterschreiten.
Schlagworte
Arbeitsschutz
Notausgänge
Technische Schutzmaßnahmen
Denkmalschutz
Arbeitsstättenverordnung
Verwaltungsgericht Köln
Arbeit
Technik
Sicherheitsingenieur