CareLit Fachartikel

Vorrang von Schutzmaßnahmen

Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2026 · Heft 6 · S. 38 bis 40

Dokument
590014
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 6 / 2026
Jahrgang 17
Seiten
38 bis 40
Erschienen: 2026-06-22 10:30:48
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Mit Urteil vom 4. Februar 2026 hat das Verwaltungsgericht Köln (Az. 1 K 321/23) eine relevante Entscheidung für den betrieblichen Arbeitsschutz getroffen. Das Gericht stellte klar, dass die Pflicht zu nach außen öffnenden Notausgangstüren auch dann gilt, wenn denkmalrechtliche Belange entgegenstehen. Organisatorische Ersatzmaßnahmen reichen dagegen nicht aus, um die europarechtlich vorgegebenen Mindeststandards des Arbeitsschutzes zu unterschreiten.

Schlagworte

Arbeitsschutz Notausgänge Technische Schutzmaßnahmen Denkmalschutz Arbeitsstättenverordnung Verwaltungsgericht Köln Arbeit Technik Sicherheitsingenieur