CareLit Fachartikel
Besitz und Erwerb von alkoholfreiem Bier und Sekt im Maßregelvollzug
Kammeier, H. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 1 · S. 58 bis 62
Dokument
590029
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Der Besitz und Erwerb von alkoholfreiem Bier und Sekt kann im Maßregelvollzug auch bei nicht suchtgefährdeten Patienten beschränkt werden. 2. Die Beschränkung kann erforderlich sein, wenn aufgrund von unkontrollierter Weitergabe oder des Konsums dieser Getränke in Gegenwart von suchtgefährdeten Personen die abstrakt-generelle Gefahr besteht, dass aufgrund des Aussehens und Geschmacks das Therapieziel (hier: Befreiung vom Hang) durch sucht-auslösende Reize gefährdet wird.
Schlagworte
Maßregelvollzug
alkoholfreies Bier
alkoholfreier Sekt
§ 63 StGB
§ 64 StGB
Beschränkung
Suchtreize
Unterbringung
Rechtsprechung
Psychiatrie
Bier
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Gesetz
Alkoholiker
Krankenhaus
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