Haftungstatbestände in der stationären Psychiatrie
Lesting, W. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 1 · S. 3 bis 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Unterbringung in der stationären Psychiatrie kann Schadensersatzansprüche von Patienten begründen, wenn die medizinische Behandlung nicht dem fachärztlichen Standard entsprach oder in sonstiger Weise fehlerhaft war, die Kliniken ihre Obhuts- oder Verkehrssicherungspflichten verletzten oder die Unterbringung als solche bzw. die Art ihres Vollzugs rechtswidrig war. Haftungsrisiken können sich auch aus Lockerungsmissbrauch oder einem fehlerhaften Sachverständigengutachten ergeben. Der Beitrag gibt eine Rechtsprechungsübersicht zu Haftungstatbeständen in der stationären Psychiatrie.