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Gefährdungshaftung gemäß § 84 AMG aufgrund von Fachinformationen für Antidepressiva oder Neuroleptika ohne Angaben zum Absetzen

Langfeldt, M. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 1 · S. 13 bis 18

Dokument
590031
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
Langfeldt, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 4
Seiten
13 bis 18
Erschienen: 2026-06-22 11:11:22
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

In der medizinischen Wissenschaft hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass bei der Auswahl von Antidepressiva oder Neuroleptika nicht nur die Wirksamkeit, sondern auch die möglichst gefahrlose Beendigung der Einnahme zu berücksichtigen ist. Der Beitrag untersucht, ob fehlende oder nur rudimentäre Angaben zum Absetzen in Fachinformationen für Psychopharmaka eine Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers gemäß § 84 AMG wegen eines Instruktionsfehlers auslösen können. Dazu werden die gesetzlichen Anforderungen an Fachinformationen, der Umfang vorhandener Absetzinformationen sowie der Bezug zu den Erken…

Schlagworte

Absetzen von Medikamenten Instruktionsfehler Gesundheitsverletzung Gefährdungshaftung Arzneimittelgesetz Arzneimittel Antidepressiva Psychiatrie Neuroleptika Psychopharmaka Ärzte Deutschland Citalopram Bupropion Berlin Angst