CareLit Fachartikel
Prüfung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB bei Persönlichkeitsstörungen
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 1 · S. 38 bis 41
Dokument
590037
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Bei nicht pathologisch bestimmten Störungen muss das Tatgericht ohne Bindung an die Wertung des Sachverständigen in einer Gesamtschau klären, ob sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen i. S. d. § 20 StGB entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten und einengen.
Schlagworte
BGH
Schuldfähigkeit
§ 20 StGB
§ 21 StGB
Persönlichkeitsstörung
Gefährlichkeitsprognose
Strafrecht
Unterbringung
Psychiatrie
Beurteilung
Deutschland
Brustkorb
Charakter
Ärzte
Neurologie und Psychiatrie
Aussehen