CareLit Fachartikel

Prüfung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB bei Persönlichkeitsstörungen

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 1 · S. 38 bis 41

Dokument
590037
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 4
Seiten
38 bis 41
Erschienen: 2026-06-22 11:12:00
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. Bei nicht pathologisch bestimmten Störungen muss das Tatgericht ohne Bindung an die Wertung des Sachverständigen in einer Gesamtschau klären, ob sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen i. S. d. § 20 StGB entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten und einengen.

Schlagworte

BGH Schuldfähigkeit § 20 StGB § 21 StGB Persönlichkeitsstörung Gefährlichkeitsprognose Strafrecht Unterbringung Psychiatrie Beurteilung Deutschland Brustkorb Charakter Ärzte Neurologie und Psychiatrie Aussehen