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Anfängliche Fehleinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus; Anrechnung der Zeiten des Maßregelvollzugs auf die Begleitstrafe
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 1 · S. 51 bis 53
Dokument
590041
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Bei anfänglicher Fehleinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus sind die Zeiten des Maßregelvollzugs vollständig auf die Begleitstrafe anzurechnen. 2. Bei vollständiger Vollstreckung der Begleitstrafe nach anfänglicher Fehleinweisung tritt Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB ein.
Schlagworte
Fehleinweisung
psychiatrisches Krankenhaus
Maßregelvollzug
Anrechnung
Führungsaufsicht
Strafvollstreckung
Behandlungsunterlagen
Vorsorgevollmacht
Psychiatrie
Krankenhaus
Berlin
Beurteilung
Recht & Psychiatrie