Das Delegationsverbot des gerichtlichen Sachverständigen
Lesting, W. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 1 · S. 4 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein gerichtlicher Sachverständiger ist verpflichtet, den Gutachtenauftrag persönlich zu erfüllen. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur eigenverantwortlichen Erstattung des Gutachtens kann zum Verlust des Vergütungsanspruchs führen. Das beauftragende Gericht und der (voraussichtliche) Sachverständige sind deshalb gut beraten, absehbare Schwierigkeiten hinsichtlich der Qualifikation, des Abgabezeitpunkts oder Auftragsinhalts offen und rechtzeitig zu kommunizieren. Dies ermöglicht es dem Gericht, den Gutachtenauftrag gegebenenfalls zu ändern oder zu präzisieren; dem Sachverständigen bleiben Missverständnisse und Konfl…