Verfahrensfähigkeit im Betreuungsverfahren
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 1 · S. 39 bis 42
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. § 275 FamFG soll sicherstellen, dass der Betroffene in allen betreuungsrechtlichen Verfahren ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit als verfahrensfähig zu behandeln ist. Die von der Geschäftsfähigkeit unabhängige Verfahrensfähigkeit soll die Rechtsposition des Betroffenen im Betreuungsverfahren stärken. 2. Die Anwendung von § 275 FamFG mit der Folge der Annahme einer wirksamen Zustellung und Bekanntgabe einer landgerichtlichen Entscheidung an einen Betroffenen, welche die Rechtsbeschwerdefrist in Gang setzt, verkehrt diese gesetzgeberische Intention in ihr Gegenteil und wirkt sich zum Nachteil der Betrof…