CareLit Fachartikel

Zuwendung als Einkommen im Sinn des Sozialhilferechts

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 1 · S. 43 bis 46

Dokument
590053
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 4
Seiten
43 bis 46
Erschienen: 2026-06-22 11:32:03
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Die Anrechnung einer Zuwendung als Einkommen begründet eine besondere Härte, wenn mit der Zuwendung der Zweck verfolgt wird, einen Anreiz zu setzen, durch regelmäßige Teilnahme an einer Maßnahme die bestehenden behinderungsbedingten Einschränkungen in Bezug auf die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft aktiv zu mindern oder zu überwinden.

Schlagworte

Sozialhilferecht SGB XII Einkommen Zuwendung besondere Härte BSG Grundsicherung Beurteilung Charakter Arbeitsleistung Arbeit Schizophrenie Recht & Psychiatrie