CareLit Fachartikel
Zuwendung als Einkommen im Sinn des Sozialhilferechts
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 1 · S. 43 bis 46
Dokument
590053
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Anrechnung einer Zuwendung als Einkommen begründet eine besondere Härte, wenn mit der Zuwendung der Zweck verfolgt wird, einen Anreiz zu setzen, durch regelmäßige Teilnahme an einer Maßnahme die bestehenden behinderungsbedingten Einschränkungen in Bezug auf die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft aktiv zu mindern oder zu überwinden.
Schlagworte
Sozialhilferecht
SGB XII
Einkommen
Zuwendung
besondere Härte
BSG
Grundsicherung
Beurteilung
Charakter
Arbeitsleistung
Arbeit
Schizophrenie
Recht & Psychiatrie