Zwangsbehandlung bei fehlendem beachtlichen Willen nach § 1901 a BGB
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 1 · S. 47 bis 52
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Betroffene und die Beteiligte zu 3 (im Folgenden: Betreuungsbehörde) begehren die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. Der Betroffene, ein Kurde, ist Ende Februar 2009 aus dem Irak in das Bundesgebiet eingereist. Er leidet an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis sowie einer mittelgradigen Intelligenzminderung und ist nicht geschäftsfähig. Der deutschen Sprache ist er kaum mächtig. Seit Mai 2009 ist für ihn eine Betreuung mit umfassendem Aufgabenkreis eingerichtet. Ebenfalls seit Mai 2009 ist er in einer beschützenden Abteilung ei…