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Zwangsbehandlung bei fehlendem beachtlichen Willen nach § 1901 a BGB

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 1 · S. 47 bis 52

Dokument
590054
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 4
Seiten
47 bis 52
Erschienen: 2026-06-22 11:32:10
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Der Betroffene und die Beteiligte zu 3 (im Folgenden: Betreuungsbehörde) begehren die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. Der Betroffene, ein Kurde, ist Ende Februar 2009 aus dem Irak in das Bundesgebiet eingereist. Er leidet an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis sowie einer mittelgradigen Intelligenzminderung und ist nicht geschäftsfähig. Der deutschen Sprache ist er kaum mächtig. Seit Mai 2009 ist für ihn eine Betreuung mit umfassendem Aufgabenkreis eingerichtet. Ebenfalls seit Mai 2009 ist er in einer beschützenden Abteilung ei…

Schlagworte

Betreuungsrecht ärztliche Zwangsmaßnahme § 1906a BGB § 1901a BGB persönliche Anhörung Corona-Pandemie FamFG BGH Bundesregierung Gesetz Psychiatrie Behandlungsverweigerung Bevölkerung Deutschland Achtung Krankenhaus