CareLit Fachartikel

Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 1 · S. 52 bis 55

Dokument
590055
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 4
Seiten
52 bis 55
Erschienen: 2026-06-22 11:32:15
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Ersucht die Staatsanwaltschaft in einem bei ihr anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren um Amtshilfe durch Übersendung der gerichtlichen Akten eines Betreuungsverfahrens, das für die beschuldigte Person geführt wird, so bedarf es wegen des Gesetzesvorbehalts für Grundrechtseingriffe einer einfachgesetzlichen Vorschrift sowohl für das Amtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft als auch für eine dem Ersuchen ganz oder teilweise entsprechende Aktenübermittlung (sog. »Doppeltürmodell« im Anschluss an BVerfGE 130, 151 [184]).

Schlagworte

Betreuungsgericht Staatsanwaltschaft Aktenübersendung Doppeltürmodell Datenschutz Justizverwaltung BayObLG StPO FamFG BayDSG Achtung Psychiatrie Arbeitsbelastung Aufmerksamkeit Recht & Psychiatrie