CareLit Fachartikel
Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 1 · S. 52 bis 55
Dokument
590055
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ersucht die Staatsanwaltschaft in einem bei ihr anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren um Amtshilfe durch Übersendung der gerichtlichen Akten eines Betreuungsverfahrens, das für die beschuldigte Person geführt wird, so bedarf es wegen des Gesetzesvorbehalts für Grundrechtseingriffe einer einfachgesetzlichen Vorschrift sowohl für das Amtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft als auch für eine dem Ersuchen ganz oder teilweise entsprechende Aktenübermittlung (sog. »Doppeltürmodell« im Anschluss an BVerfGE 130, 151 [184]).
Schlagworte
Betreuungsgericht
Staatsanwaltschaft
Aktenübersendung
Doppeltürmodell
Datenschutz
Justizverwaltung
BayObLG
StPO
FamFG
BayDSG
Achtung
Psychiatrie
Arbeitsbelastung
Aufmerksamkeit
Recht & Psychiatrie