CareLit Fachartikel
Unzulässigkeit von Organisationshaft nach vorangegangener Strafhaft in anderer Sache
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 1 · S. 55 bis 63
Dokument
590056
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ein Verurteilter darf nur während der Zeit in Organisationshaft gehalten werden, die die Vollstreckungsbehörde nach Rechtskraft der erfolgten Anordnung bei unverzüglicher Vollstreckungseinleitung unter Berücksichtigung des in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebotes benötigt, um einen Vollzugsplatz zu lokalisieren und den Verurteilten dorthin zu überführen.
Schlagworte
Rechtsprechung
DSGVO
BayDSG
Betreuungsakte
Staatsanwaltschaft
Organisationshaft
Strafvollstreckung
Maßregelvollzug
StGB
StPO
Arbeitsbelastung
Aufmerksamkeit
Betrug
Angst
Achtung
Recht & Psychiatrie