CareLit Fachartikel
Wahlrechtsausschluss für nach § 63 StGB untergebrachte Menschen sowie unter Betreuung mit allen Aufgabenkreisen stehende Menschen
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 2 · S. 100 bis 105
Dokument
590063
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ein Wahlrechtsausschluss steht der Beschwerdefähigkeit im Wahlprüfungsverfahren gemäß § 48 Abs. 1 BVerfGG nicht entgegen, wenn dieser Ausschluss Gegenstand der Beschwerde ist. 2. Beschränkt sich der Beschwerdeführer im Wahlprüfungsverfahren auf die Geltendmachung einer subjektiven Rechtsverletzung, bedarf es der Darlegung der Mandatsrelevanz des Wahlfehlers nicht.
Schlagworte
Bundesverfassungsgericht
Wahlrecht
Betreuung
§ 63 StGB
Behinderung
Verfassungswidrigkeit
Psychiatrisches Krankenhaus
StrEG
Psychiatrie
Krankenhaus
Gesetz
Berlin
Betreuungsrecht
Recht & Psychiatrie