CareLit Fachartikel

Gefahrbegriff bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 2 · S. 108 bis 112

Dokument
590065
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 4
Seiten
108 bis 112
Erschienen: 2026-06-22 11:57:44
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Eine Gefahrenlage ist im Sinne des § 13 Abs. 3 PsychKHG BW als gegenwärtig einzustufen, wenn ein schadenstiftendes Ereignis unmittelbar bevorsteht oder sein Eintritt zwar unvorhersehbar, wegen besonderer Umstände jedoch jederzeit zu erwarten ist. Dies kann auch bei einer Gefahr für höchstrangige Rechtsgüter Dritter nur dann bejaht werden, wenn zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Gefahr sich verwirklicht.

Schlagworte

PsychKHG BW öffentlich-rechtliche Unterbringung Gefahrbegriff Fremdgefährdung Führungsaufsicht Maßregelvollzug BGH Psychiatrie Gesetz Recht & Psychiatrie