CareLit Fachartikel
Gefahrbegriff bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 2 · S. 108 bis 112
Dokument
590065
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Gefahrenlage ist im Sinne des § 13 Abs. 3 PsychKHG BW als gegenwärtig einzustufen, wenn ein schadenstiftendes Ereignis unmittelbar bevorsteht oder sein Eintritt zwar unvorhersehbar, wegen besonderer Umstände jedoch jederzeit zu erwarten ist. Dies kann auch bei einer Gefahr für höchstrangige Rechtsgüter Dritter nur dann bejaht werden, wenn zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Gefahr sich verwirklicht.
Schlagworte
PsychKHG BW
öffentlich-rechtliche Unterbringung
Gefahrbegriff
Fremdgefährdung
Führungsaufsicht
Maßregelvollzug
BGH
Psychiatrie
Gesetz
Recht & Psychiatrie