CareLit Fachartikel
Anordnung und Genehmigung von Fixierungen im Maßregelvollzug; Richtervorbehalt
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 2 · S. 116 bis 119
Dokument
590067
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Im Maßregelvollzug hat die Einrichtung kein Antragsrecht nach § 109 Abs. 1, § 138 Abs. 3 StVollzG, um die richterliche Genehmigung oder Anordnung einer Fesselung eines Untergebrachten bei der Strafvollstreckungskammer herbeizuführen. 2. Es obliegt dem Gesetzgeber, gegebenenfalls einen Richtervorbehalt bei der Anordnung oder Genehmigung von Fixierungen im Rahmen des Maßregelvollzugs zu erlassen.
Schlagworte
Fixierung
Strafvollzug
Maßregelvollzug
Richtervorbehalt
Art. 104 Abs. 2 GG
Rechtsschutz
Strafvollstreckungskammer
Psychiatrie
Krankenhaus
Gesetz
Bundesregierung
Betreuungsrecht
Recht & Psychiatrie