CareLit Fachartikel

Einstweilige Anordnung; Ermöglichung von Begleitausgängen aus dem BKH Straubing

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 2 · S. 125 bis 134

Dokument
590070
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 4
Seiten
125 bis 134
Erschienen: 2026-06-22 11:58:18
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährungen von Vollzugslockerungen gem. Art. 16 BayMRVG vor, so kommt eine Versagung begehrter Lockerungen unter Verweis des lockerungsgeeigneten Untergebrachten auf eine Verlegung in ein anderes psychiatrisches Krankenhaus nur dann in Betracht, wenn die Rechtmäßigkeit der Verlegung zweifelsfrei feststeht und in der Zielklinik mit einer unmittelbaren Aufnahme zu rechnen ist. Alleine das Abwarten einer Verlegung kann nach der Formulierung des Art. 16 Abs. 1 BayMRVG (»ist« zu lockern »sobald«) ein Zuwarten mit der Gewährung von Vollzugslockerungen nicht rechtfertigen, wenn di…

Schlagworte

Maßregelvollzug Vollzugslockerungen Begleitausgänge BKH Straubing BayMRVG einstweilige Anordnung LG Regensburg Rechtsprechung Psychiatrie Krankenhaus Deutschland Diagnostik Berufsgruppen Beratung Berlin Bevölkerung