CareLit Fachartikel

Auswahl des Sachverständigen, Delegation des Gutachtensauftrags, Hilfskräfte

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 2 · S. 99 bis 106

Dokument
590076
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 4
Seiten
99 bis 106
Erschienen: 2026-06-22 12:26:27
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. Der vom Versicherten benannte Sachverständige ist nach § 200 Abs. 2 Halbs. 1 SGB VII nicht befugt, den Auftrag auf einen anderen Gutachter zu übertragen. 2. Zwar können bei der Erstellung von Gutachten auch Mitarbeiter zu unterstützenden Diensten nach Weisung unter Aufsicht des Sachverständigen herangezogen werden, sofern der beauftragte Gutachter seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben selbst wahrnimmt, die abhängig vom Fachgebiet differieren können. Insofern können hier die Grundsätze des § 407 a ZPO herangezogen werden. 3. Di…

Schlagworte

Rechtsprechung Sozialrecht Unfallversicherung Verletztenrente Gutachten Beweisverwertung SGB VII MdE Psychiatrie Ärzte Boden Arbeit Krankenhaus Gesetz Deutschland Chirurgen