CareLit Fachartikel

Möglichkeit des Widerrufs vollzugsöffnender Maßnahmen im Maßregelvollzug ohne Einzelfallprüfung

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 2 · S. 118 bis 122

Dokument
590081
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 4
Seiten
118 bis 122
Erschienen: 2026-06-22 12:27:05
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Der Widerruf vollzugsöffnender Maßnahmen richtet sich im niedersächsischen Maßregelvollzug nach § 49 VwVfG. 2. Eine Ablösung aus einer offenen Vollzugsform setzt auch bei Vorliegen eines neuen Ermittlungsverfahrens eine umfassende Prüfung im Einzelfall unter Berücksichtigung konkreter Bezugspunkte aus dem Ermittlungsverfahren, der Persönlichkeit des Antragstellers sowie dessen vollzuglicher Entwicklung voraus.

Schlagworte

Maßregelvollzug Widerruf Vollzugslockerung Einzelfallprüfung Ermittlungsverfahren § 49 VwVfG Niedersachsen OLG Celle Psychiatrie Krankenhaus Beurteilung Depression Ärzte Achtung Gesetz Recht & Psychiatrie