CareLit Fachartikel
Möglichkeit des Widerrufs vollzugsöffnender Maßnahmen im Maßregelvollzug ohne Einzelfallprüfung
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 2 · S. 118 bis 122
Dokument
590081
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Widerruf vollzugsöffnender Maßnahmen richtet sich im niedersächsischen Maßregelvollzug nach § 49 VwVfG. 2. Eine Ablösung aus einer offenen Vollzugsform setzt auch bei Vorliegen eines neuen Ermittlungsverfahrens eine umfassende Prüfung im Einzelfall unter Berücksichtigung konkreter Bezugspunkte aus dem Ermittlungsverfahren, der Persönlichkeit des Antragstellers sowie dessen vollzuglicher Entwicklung voraus.
Schlagworte
Maßregelvollzug
Widerruf
Vollzugslockerung
Einzelfallprüfung
Ermittlungsverfahren
§ 49 VwVfG
Niedersachsen
OLG Celle
Psychiatrie
Krankenhaus
Beurteilung
Depression
Ärzte
Achtung
Gesetz
Recht & Psychiatrie