CareLit Fachartikel
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Feststellungen zur Schuldfähigkeit
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 2 · S. 108 bis 110
Dokument
590090
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ohne Weiteres geeignet, den für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB vorausgesetzten Zustand zumindest erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu belegen. Erforderlich ist vielmehr, dass sicher feststeht, dass der Täter aufgrund der Persönlichkeitsstörung aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat.
Schlagworte
§ 21 StGB
§ 63 StGB
Borderline-Persönlichkeitsstörung
verminderte Schuldfähigkeit
bedingter Tötungsvorsatz
gefährliche Körperverletzung
psychiatrische Unterbringung
BGH
Krankenhaus
Beurteilung
Diagnostik
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Atemnot
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Schizophrenie
Psychiatrie