CareLit Fachartikel

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Feststellungen zur Schuldfähigkeit

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 2 · S. 108 bis 110

Dokument
590090
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 4
Seiten
108 bis 110
Erschienen: 2026-06-23 09:44:53
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ohne Weiteres geeignet, den für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB vorausgesetzten Zustand zumindest erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu belegen. Erforderlich ist vielmehr, dass sicher feststeht, dass der Täter aufgrund der Persönlichkeitsstörung aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat.

Schlagworte

§ 21 StGB § 63 StGB Borderline-Persönlichkeitsstörung verminderte Schuldfähigkeit bedingter Tötungsvorsatz gefährliche Körperverletzung psychiatrische Unterbringung BGH Krankenhaus Beurteilung Diagnostik Ärzte Atemnot Pflegepersonal Schizophrenie Psychiatrie