CareLit Fachartikel
Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Auseinandersetzung des Vollstreckungsgerichts mit externem Sachverständigengutachten
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 2 · S. 110 bis 114
Dokument
590091
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Der Strafvollstreckungsrichter hat die in einem gemäß § 463 Abs. 4 StPO eingeholten externen Sachverständigengutachten getroffenen Aussagen selbstständig zu beurteilen. Er darf die Prognoseentscheidung nicht dem Sachverständigen überlassen, sondern hat diese selbst zu treffen. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass das ärztliche Gutachten hinreichend substanziiert ist und den Richter in den Stand setzt, sich die tatsächlichen Voraussetzungen für seine Entscheidung zu erarbeiten.
Schlagworte
Unterbringung
psychiatrisches Krankenhaus
Strafvollstreckung
Sachverständigengutachten
§ 63 StGB
§ 67d StGB
Prognoseentscheidung
OLG Brandenburg
Krankenhaus
Ärzte
Diagnostik
Angepasstes Verhalten
Berlin
Schizophrenie
Psychiatrie
Recht & Psychiatrie