CareLit Fachartikel
Beteiligung des Betreuers in einem gegen den Betreuten durchgeführten Straf- oder Sicherungsverfahren
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 2 · S. 119 bis 120
Dokument
590093
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich ist in einem gegen den Betreuten durchgeführten Straf- oder Sicherungsverfahren der Betreuer nicht zu beteiligen. Die funktionsbedingte Wahrnehmung der Interessen eines Beschuldigten, für den ein Betreuer bestellt ist, legt das Strafverfahrensrecht allein in die Hände des Verteidigers.
Schlagworte
Betreuung
Vertretungsbefugnis
Strafverfahren
Sicherungsverfahren
Unterbringung
sofortige Beschwerde
§ 1902 BGB
§ 63 StGB
Krankenhaus
Berlin
Psychiatrie
Recht & Psychiatrie