Was rechtfertigt eine Behandlungsmaßregel für Täter mit Suchtproblemen?
Schalast, N.; Frey, M.; Boateng, S.; Dönisch-Seidel, U.; Leygraf, N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 3 · S. 141 bis 146
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die »Unterbringung in einer Entziehungsanstalt« gemäß § 64 StGB hat in den letzten Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Zahl untergebrachter Patienten hat sich von 1990 bis 2014 etwa verdreifacht. Dennoch, oder gerade auch wegen der damit einhergehenden Belastungen und Kosten, ist ihre Berechtigung grundsätzlich infrage gestellt worden. Eine nähere Betrachtung des Hintergrundes und der Zielsetzung der Maßregel macht deutlich, dass ihre Legitimität davon abhängt, ob sie ihren Zweck erfüllt: die Gefahr der Rückfälligkeit in suchtassoziiertes kriminelles Verhalten zu reduzieren.