CareLit Fachartikel

Was rechtfertigt eine Behandlungsmaßregel für Täter mit Suchtproblemen?

Schalast, N.; Frey, M.; Boateng, S.; Dönisch-Seidel, U.; Leygraf, N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 3 · S. 141 bis 146

Dokument
590094
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
Schalast, N.; Frey, M.; Boateng, S.; Dönisch-Seidel, U.; Leygraf, N.
Ausgabe
Heft 3 / 2019
Jahrgang 4
Seiten
141 bis 146
Erschienen: 2026-06-23 11:01:21
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Die »Unterbringung in einer Entziehungsanstalt« gemäß § 64 StGB hat in den letzten Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Zahl untergebrachter Patienten hat sich von 1990 bis 2014 etwa verdreifacht. Dennoch, oder gerade auch wegen der damit einhergehenden Belastungen und Kosten, ist ihre Berechtigung grundsätzlich infrage gestellt worden. Eine nähere Betrachtung des Hintergrundes und der Zielsetzung der Maßregel macht deutlich, dass ihre Legitimität davon abhängt, ob sie ihren Zweck erfüllt: die Gefahr der Rückfälligkeit in suchtassoziiertes kriminelles Verhalten zu reduzieren.

Schlagworte

Straftäter mit Suchtproblemen Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB Vergleichsgruppe Strafgefangener Katamnesestudie Kaplan-Meier-Statistik Bewährungsquoten Psychiatrie Berlin Germany After Alkoholismus Association Arbeit Ärger Alkoholkonsum Adoleszenz