CareLit Fachartikel
Schadensersatz bei durch künstliche Ernährung bedingter Verlängerung des Lebens
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 3 · S. 183 bis 187
Dokument
590101
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen. Aus dem durch lebenserhaltende Maßnahmen ermöglichten Weiterleben eines Patienten lässt sich daher ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld nicht herleiten.
Schlagworte
Schadensersatz
Schmerzensgeld
künstliche Ernährung
Patientenwille
Lebensverlängerung
Betreuung
BGH
Rechtsprechung
Psychiatrie
Beurteilung
Schwangerschaftsabbruch
Behandlungsfehler
Beratung
Demenz
Aspirationspneumonie
Sterilisation