CareLit Fachartikel

Schadensersatz bei durch künstliche Ernährung bedingter Verlängerung des Lebens

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 3 · S. 183 bis 187

Dokument
590101
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2019
Jahrgang 4
Seiten
183 bis 187
Erschienen: 2026-06-23 11:02:17
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen. Aus dem durch lebenserhaltende Maßnahmen ermöglichten Weiterleben eines Patienten lässt sich daher ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld nicht herleiten.

Schlagworte

Schadensersatz Schmerzensgeld künstliche Ernährung Patientenwille Lebensverlängerung Betreuung BGH Rechtsprechung Psychiatrie Beurteilung Schwangerschaftsabbruch Behandlungsfehler Beratung Demenz Aspirationspneumonie Sterilisation