CareLit Fachartikel
Grundsicherungsleistungen; kein Leistungsausschluss bei Probewohnen im Maßregelvollzug
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 3 · S. 187 bis 190
Dokument
590102
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ein Probewohnen im Rahmen des Maßregelvollzugs schließt Leistungen nach dem SGB II nicht aus, wenn der Maßnahmeträger nicht mehr die Gesamtverantwortung für den Betroffenen innehat. 2. Die Wirkung der richterlichen Anordnung durch die im Einvernehmen mit der Strafvollstreckungsbehörde gewährte Möglichkeit des Probewohnens außerhalb der Einrichtung entfällt auch dann, wenn eine förmliche Entlassung aus dem Maßregelvollzug nicht erfolgt.
Schlagworte
Maßregelvollzug
Probewohnen
SGB II
Leistungsausschluss
Freilassung
Einstweiliger Rechtsschutz
BayMRVG
Psychiatrie
Deutschland
Absicht
Gesetz
Recht & Psychiatrie