CareLit Fachartikel

Grundsicherungsleistungen; kein Leistungsausschluss bei Probewohnen im Maßregelvollzug

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 3 · S. 187 bis 190

Dokument
590102
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2019
Jahrgang 4
Seiten
187 bis 190
Erschienen: 2026-06-23 11:02:24
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. Ein Probewohnen im Rahmen des Maßregelvollzugs schließt Leistungen nach dem SGB II nicht aus, wenn der Maßnahmeträger nicht mehr die Gesamtverantwortung für den Betroffenen innehat. 2. Die Wirkung der richterlichen Anordnung durch die im Einvernehmen mit der Strafvollstreckungsbehörde gewährte Möglichkeit des Probewohnens außerhalb der Einrichtung entfällt auch dann, wenn eine förmliche Entlassung aus dem Maßregelvollzug nicht erfolgt.

Schlagworte

Maßregelvollzug Probewohnen SGB II Leistungsausschluss Freilassung Einstweiliger Rechtsschutz BayMRVG Psychiatrie Deutschland Absicht Gesetz Recht & Psychiatrie