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Corona – oder die Frage: Wie lässt sich Solidarität durchsetzen, mittels Psychiatrie und/oder Strafrecht?

Kammeier, H. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 3 · S. 130

Dokument
590105
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
Kammeier, H.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 4
Seiten
130
Erschienen: 2026-06-23 11:15:05
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

»Abstand ist die erste Bürgerpflicht!« – Eine alte Formel neu gefasst. Zum Schutz vor den Coronaviren und den von ihnen ausgehenden tödlichen Gefahren wird damit von uns Bürgern eine Solidarität eingefordert, deren prioritäres Ziel der Gesundheits- und Lebensschutz anderer Menschen ist. Niemand lebt in unserem Land solitär, sondern in einer Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit, so das Bundesverfassungsgericht bereits 1954 (BVerfGE 4, 7, 15 f.), also in einem dem Gebot der Rücksichtnahme verpflichteten Bezug zu anderen Menschen.

Schlagworte

Corona Solidarität Infektionsschutzgesetz Psychiatrie Strafrecht Quarantäne Unterbringung Gesundheitsrecht Krankenhaus Beobachtung Berlin Recht & Psychiatrie