CareLit Fachartikel
Corona – oder die Frage: Wie lässt sich Solidarität durchsetzen, mittels Psychiatrie und/oder Strafrecht?
Kammeier, H. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 3 · S. 130
Dokument
590105
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
»Abstand ist die erste Bürgerpflicht!« – Eine alte Formel neu gefasst. Zum Schutz vor den Coronaviren und den von ihnen ausgehenden tödlichen Gefahren wird damit von uns Bürgern eine Solidarität eingefordert, deren prioritäres Ziel der Gesundheits- und Lebensschutz anderer Menschen ist. Niemand lebt in unserem Land solitär, sondern in einer Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit, so das Bundesverfassungsgericht bereits 1954 (BVerfGE 4, 7, 15 f.), also in einem dem Gebot der Rücksichtnahme verpflichteten Bezug zu anderen Menschen.
Schlagworte
Corona
Solidarität
Infektionsschutzgesetz
Psychiatrie
Strafrecht
Quarantäne
Unterbringung
Gesundheitsrecht
Krankenhaus
Beobachtung
Berlin
Recht & Psychiatrie