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Werden Täter mit pädosexuellen Delikten psychisch gesünder?

Traub, H.-J. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 3 · S. 150 bis 156

Dokument
590110
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
Traub, H.-J.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 4
Seiten
150 bis 156
Erschienen: 2026-06-23 11:15:44
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Für den Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB stellen die Patienten mit pädosexuellen Delikten eine besondere Herausforderung dar. In der Öffentlichkeit wird eine unverändert hohe Anzahl an entsprechenden Delikten wahrgenommen. Die Anzahl der Neuordnungen dieser Patienten in den § 63 StGB geht in Baden-Württemberg hingegen seit über zwanzig Jahren zurück. Verläuft diese regionale Entwicklung ähnlich in anderen Bundesländern? Werden Patienten mit pädosexuellen Delikten möglicherweise in den Strafvollzug »begutachtet«?

Schlagworte

Maßregelvollzug Langzeitanalyse Neuanordnungen Missbrauch von Minderjährigen Strafvollzug Psychiatrie Deutschland Germany Datensatz Datensätze Berlin Ausländer After Aufmerksamkeit Krankenhaus Recht & Psychiatrie