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Klageerzwingungsverfahren – Ermittlungsverfahren nach Suizid während eines unbegleiteten Ausgangs

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 3 · S. 157 bis 161

Dokument
590111
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 4
Seiten
157 bis 161
Erschienen: 2026-06-23 11:15:51
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen vonseiten Dritter zu bewahren, wo dieser nicht selbst für ihre Integrität sorgen kann. Ein Anspruch auf bestimmte einklagbare Maßnahmen ergibt sich daraus grundsätzlich nicht, weil die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter kennt.

Schlagworte

Rechtsprechung Bundesverfassungsgericht effektive Strafverfolgung Suizid Psychiatrie Ermittlungsverfahren Klageerzwingungsverfahren Grundrechte Beurteilung Ärzte Charakter Berlin Boston Dokumentation Behandlungsfehler Deutschland