Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung hinsichtlich der Vermittlung einer ehrenamtlichen Besuchsbetreuung im Rahmen des Justizvollzugs
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 3 · S. 161 bis 165
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Der grundrechtliche Anspruch auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG beinhaltet, dass jede staatliche Stelle bei ihrem Handeln, unabhängig von der Handlungsform und dem betroffenen Lebensbereich, die in dem Gleichheitssatz niedergelegte Gerechtigkeitsvorstellung zu beachten hat. Der staatlichen Stelle ist es daher verwehrt, das Verfahren oder die Kriterien einer Vergabe willkürlich zu bestimmen. Darüber hinaus kann die tatsächliche Vergabepraxis zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen. Eine Abweichung von solchen Vorgaben kann eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG bedeuten. Das subjektive Recht auf Glei…