Festhalten an der Rechtsprechung zum »Tatort Institution«
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 3 · S. 167 bis 169
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose bei der Prüfung der Erheblichkeit der (begangenen und künftig zu erwartenden) Taten besondere Anforderungen zu stellen, wenn – wie hier – ein Beschuldigter oder Angeklagter diese im Rahmen von Unterbringungen in Betreuungseinrichtungen verübt. Hier ist der Umstand besonders in den Blick zu nehmen, dass innerhalb einer Einrichtung begangene Taten nicht mit solchen außerhalb gleichgesetzt werden dürfen, wenn die Taten nicht ausschließlich ihre Ursache (auch) in der durch die Unterbringung für den Betreffenden bes…