CareLit Fachartikel

Verträglichkeit des bauplanungsrechtlichen Wohnens mit Unterbringungsmaßnahmen

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 3 · S. 172 bis 183

Dokument
590118
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 4
Seiten
172 bis 183
Erschienen: 2026-06-23 11:16:34
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Der bauplanungsrechtliche Begriff des Wohnens erfasst nicht das »Probewohnen« durch Personen, die der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßregel nach § 63 StGB unterliegen. Die »Unterbringung« nach § 63 StGB schließt die Freiwilligkeit des Aufenthalts aus. Das gilt auch während eines vom Leiter der Vollzugseinrichtung auf landesrechtlicher Grundlage als Lockerung des Maßregelvollzugs gewährten »Urlaubs« (hier nach § 39 BbgPsychKG).

Schlagworte

§ 63 StGB Maßregelvollzug Bauplanungsrecht Wohnen Freiwilligkeit des Aufenthalts Probewohnen Beurlaubung PsychKG OVG Berlin-Brandenburg Psychiatrie Coronavirus Deutschland Berlin Intensivpflege Bevölkerung Gesetz