CareLit Fachartikel
Verträglichkeit des bauplanungsrechtlichen Wohnens mit Unterbringungsmaßnahmen
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 3 · S. 172 bis 183
Dokument
590118
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der bauplanungsrechtliche Begriff des Wohnens erfasst nicht das »Probewohnen« durch Personen, die der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßregel nach § 63 StGB unterliegen. Die »Unterbringung« nach § 63 StGB schließt die Freiwilligkeit des Aufenthalts aus. Das gilt auch während eines vom Leiter der Vollzugseinrichtung auf landesrechtlicher Grundlage als Lockerung des Maßregelvollzugs gewährten »Urlaubs« (hier nach § 39 BbgPsychKG).
Schlagworte
§ 63 StGB
Maßregelvollzug
Bauplanungsrecht
Wohnen
Freiwilligkeit des Aufenthalts
Probewohnen
Beurlaubung
PsychKG
OVG Berlin-Brandenburg
Psychiatrie
Coronavirus
Deutschland
Berlin
Intensivpflege
Bevölkerung
Gesetz