CareLit Fachartikel

Maßregelvollzug; Beteiligung der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde bei Lockerungsentscheidungen

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 3 · S. 186 bis 194

Dokument
590130
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2021
Jahrgang 4
Seiten
186 bis 194
Erschienen: 2026-06-23 11:38:03
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Bei der in Art. 19 Abs. 1 BayMRVG vorgeschriebenen Anhörung der Vollstreckungsbehörde vor der Gewährung bestimmter Vollzugslockerungen handelt es sich nicht um eine bloße Anhörung i. S. d. Art. 28 VwVfG und eine damit einhergehende Gelegenheit zur Äußerung, sondern um eine Beteiligung der Vollstreckungsbehörde, deren Stellungnahme im Rahmen der Lockerungsentscheidung mitzuberücksichtigen und demzufolge auch abzuwarten ist.

Schlagworte

Maßregelvollzug Staatsanwaltschaft Vollstreckungsbehörde Lockerungsentscheidungen BayMRVG StVollzG Fortsetzungsfeststellungsantrag Führungsaufsicht Beurteilung Krankenhaus Bevölkerung Ärztinnen Arbeit Boden Ärzte Psychiatrie