CareLit Fachartikel
Internetzugang im Vollzug der Sicherungsverwahrung
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 4 · S. 227 bis 2232
Dokument
590134
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann Strafgefangenen ein freier Zugang zum Internet auf der Grundlage der strafvollzugsgesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Sicherheit und Ordnung der Anstalt versagt werden. Dies gilt auch im Hinblick auf Beschränkungen der Informationsfreiheit von in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten. Allerdings ist der Vollzug der Sicherungsverwahrung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 SächsSVVollzG therapiegerichtet und freiheitsorientiert auszugestalten.
Schlagworte
Sicherungsverwahrung
Internetzugang
Vollzug
SächsSVVollzG
Verfassungsbeschwerde
Informationsfreiheit
Berufsfreiheit
Lehrfreiheit
Psychiatrie
Berlin
Bibliotheken
Bevölkerung
Computers
Arbeit
Gesetz
Recht & Psychiatrie