CareLit Fachartikel

Erhebung eines Kostenbeitrags für Ausführungen im Maßregelvollzug

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 4 · S. 241 bis 244

Dokument
590139
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 4
Seiten
241 bis 244
Erschienen: 2026-06-23 11:51:02
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. Der Sonderopfercharakter der Maßregel nach § 63 StGB schließt nicht aus, die untergebrachte Person gemäß § 14 Nds. MVollzG an den Kosten für Ausführungen, die ausschließlich der Wahrnehmung ihrer persönlichen Angelegenheiten dienen, zu beteiligen. 2. Ersatzfähig ist, was die Vollzugsbehörde nach sorgfältiger Prüfung der ihr bekannten Umstände vernünftigerweise aufzuwenden hat. Bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug der Vollzugsbehörde ist ein Ansatz von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer nicht zu beanstanden.

Schlagworte

Maßregelvollzug Kostenbeitrag Ausführung § 63 StGB Nds. MVollzG Fahrtkosten EMRK Selbstbestimmung Rechtsprechung Psychiatrie Berlin Gesetz Charakter Achtung Deutschland Blei