CareLit Fachartikel
Erhebung eines Kostenbeitrags für Ausführungen im Maßregelvollzug
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2019 · Heft 4 · S. 241 bis 244
Dokument
590139
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Der Sonderopfercharakter der Maßregel nach § 63 StGB schließt nicht aus, die untergebrachte Person gemäß § 14 Nds. MVollzG an den Kosten für Ausführungen, die ausschließlich der Wahrnehmung ihrer persönlichen Angelegenheiten dienen, zu beteiligen. 2. Ersatzfähig ist, was die Vollzugsbehörde nach sorgfältiger Prüfung der ihr bekannten Umstände vernünftigerweise aufzuwenden hat. Bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug der Vollzugsbehörde ist ein Ansatz von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer nicht zu beanstanden.
Schlagworte
Maßregelvollzug
Kostenbeitrag
Ausführung
§ 63 StGB
Nds. MVollzG
Fahrtkosten
EMRK
Selbstbestimmung
Rechtsprechung
Psychiatrie
Berlin
Gesetz
Charakter
Achtung
Deutschland
Blei