Voraussetzungen der Unterbringung durch den Betreuer
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 4 · S. 218 bis 221
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft schließt auch die Befugnis ein, den psychisch Kranken, der infolge seines Krankheitszustands und der damit verbundenen fehlenden Einsichtsfähigkeit die Schwere seiner Erkrankung und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen nicht zu beurteilen vermag oder sich trotz einer solchen Erkenntnis infolge der Krankheit nicht zu einer Behandlung entschließen kann, zwangsweise in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, wenn sich dies als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden. 2. Schon im Hinblick auf de…