CareLit Fachartikel

Fixierung nach SächsPsychKG

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 4 · S. 231 bis 232

Dokument
590150
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 4
Seiten
231 bis 232
Erschienen: 2026-06-23 12:09:18
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. Eine Fixierung darf nur in Ausnahmesituationen als letztes Mittel zur Abwehr erheblicher und konkreter Gefahren für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Person selbst oder Dritter vorgesehen sein, wenn mildere Mittel nicht (mehr) in Betracht kommen. 2. Die Gerichte haben dabei zu prüfen, ob mildere Alternativmaßnahmen, etwa die Verlegung in einen Kriseninterventionsraum, geeignet gewesen wären, um einer Gefährdung entgegenzuwirken. Soweit derartige Maßnahmen möglicherweise Personal gebunden hätten, etwa weil die Beschwerdeführerin hätte überwacht werden müssen, war dies auch bei der Fi…

Schlagworte

Fixierung vorläufige Unterbringung Richtervorbehalt Freiheitsgrundrecht SächsPsychKG Psychiatrie Verfassungsbeschwerde Pflegepersonal Gesetz Recht & Psychiatrie