CareLit Fachartikel

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anordnungsvoraussetzungen

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 4 · S. 234 bis 238

Dokument
590157
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 4
Seiten
234 bis 238
Erschienen: 2026-06-23 12:09:57
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. Eine (neue) zustandsbedingte Tat (Wurf mit einem 12–15 cm großen Glasaschenbecher gezielt in Richtung des Kopfes des Opfers), bei der es nur vom Zufall abhängt, dass nicht erheblich schwerwiegendere Verletzungsfolgen auftreten, begründet die Erwartung zukünftiger zustandsbedingter erheblicher rechtswidriger Taten i. S. v. § 63 S. 2 StGB, auch wenn die eigentlichen Anlasstaten selbst womöglich nicht erheblich waren. 2. Zum Verhältnis von landesrechtlicher und strafrechtlicher Unterbringung psychisch Kranker.

Schlagworte

§ 63 StGB § 126a StPO psychiatrisches Krankenhaus Unterbringung Schuldunfähigkeit StPO Psychiatrie und Recht Krankenhaus Bein Beschleunigung Amphetamine Amphetamin Charakter Cannabis Berlin Denken