CareLit Fachartikel
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anordnungsvoraussetzungen
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 4 · S. 234 bis 238
Dokument
590157
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Eine (neue) zustandsbedingte Tat (Wurf mit einem 12–15 cm großen Glasaschenbecher gezielt in Richtung des Kopfes des Opfers), bei der es nur vom Zufall abhängt, dass nicht erheblich schwerwiegendere Verletzungsfolgen auftreten, begründet die Erwartung zukünftiger zustandsbedingter erheblicher rechtswidriger Taten i. S. v. § 63 S. 2 StGB, auch wenn die eigentlichen Anlasstaten selbst womöglich nicht erheblich waren. 2. Zum Verhältnis von landesrechtlicher und strafrechtlicher Unterbringung psychisch Kranker.
Schlagworte
§ 63 StGB
§ 126a StPO
psychiatrisches Krankenhaus
Unterbringung
Schuldunfähigkeit
StPO
Psychiatrie und Recht
Krankenhaus
Bein
Beschleunigung
Amphetamine
Amphetamin
Charakter
Cannabis
Berlin
Denken