Zwangsbehandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 4 · S. 243 bis 246
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
. Bei ausbleibender Medikamentengabe durch eine fortwirkende Positivsymptomatik verursachte bzw. zu erwartende (weitere) Deformierungen von Denkfähigkeit und Persönlichkeit können als ein über die Grunderkrankung hinausgehender, von dieser zu unterscheidender erheblicher gesundheitlicher (Folge-)Schaden im Sinne von § 29 Abs. 2 Nr. 2 a ThürMRVG eingestuft werden, zu dessen Abwendung das vorhandene Instrumentarium der in § 29 ThürMRVG geregelten Zwangsbehandlung grundsätzlich herangezogen werden kann. 2. An der Auffassung, dass jede Verlängerung der gerichtlichen Zustimmung zur Fortdauer einer langfristig erforde…