CareLit Fachartikel

Rechtswidrigkeit einer Zwangsbehandlung bei Vorliegen einer verbindlichen Patientenverfügung

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2020 · Heft 4 · S. 246 bis 248

Dokument
590160
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 4
Seiten
246 bis 248
Erschienen: 2026-06-23 12:10:15
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Einem Betreuer ist es verboten, die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung zu erteilen, wenn diese in einer Patientenverfügung ausdrücklich untersagt ist, die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebenslage zutrifft, nicht widerrufen wurde und davon auszugehen ist, dass der Betroffene bei Errichtung der Patientenverfügung einwilligungsfähig war.

Schlagworte

Patientenverfügung Zwangsbehandlung Betreuung § 1901a BGB § 1906a BGB Psychiatrie Landgericht Berlin Ärzte Krankenhaus Berlin Allgemeinmedizin Gesetz Neurologie und Psychiatrie Schizophrenie Neurologie Recht & Psychiatrie