CareLit Fachartikel

Unterbringung eines an einer Psychose leidenden Täters in einer Entziehungsanstalt

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 4 · S. 263 bis 264

Dokument
590172
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 4
Seiten
263 bis 264
Erschienen: 2026-06-23 12:13:48
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. An einer Psychose leidende Täter sind in aller Regel in einer Entziehungsanstalt nicht erfolgreich behandelbar. Will der Tatrichter in einem solchen Fall – noch dazu entgegen der Stellungnahme des Sachverständigen – gleichwohl die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, bedarf es tragfähiger Gründe, die trotz der durch die Grunderkrankung extrem negativen Behandlungsprognose gleichwohl die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB rechtfertigen. 2. Auch bei der Verhängung einer aus Freiheitsstrafen und Geldstrafen gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe müssen hins…

Schlagworte

Psychose Entziehungsanstalt § 64 StGB Erfolgsaussicht Tagessatzhöhe Gesamtfreiheitsstrafe Unterbringung Therapieplatz § 67d StGB Rechtsprechung Schizophrenie Recht & Psychiatrie