CareLit Fachartikel

Aussetzung der Unterbringung bei Fehlen eines zeitnah zur Verfügung stehenden Therapieplatzes

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 4 · S. 264 bis 265

Dokument
590173
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 4
Seiten
264 bis 265
Erschienen: 2026-06-23 12:13:55
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

Zur Frage, ob bei einem seit Rechtskraft des Urteils in Freiheit befindlichen Verurteilten, bei dem der Anwendungsbereich der §§ 67b Abs. 1 S. 1, 67c Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 und 67d Abs. 2 S. 1 StGB mangels formeller Voraussetzungen nicht eröffnet ist, eine Aussetzung der noch nicht begonnenen Unterbringung analog § 67d Abs. 2 S. 1 StGB rechtlich zulässig ist. Für eine Analogie besteht jedenfalls dann, wenn eine verhängte Begleitstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, im Hinblick auf die nach § 67 Abs. 4 StGB vorzunehmende Anrechnung kein Anlass.

Schlagworte

§ 64 StGB § 67b StGB § 67c StGB § 67d StGB Unterbringung Aussetzung zur Bewährung Analogie Entziehungsanstalt OLG Celle Krankenhaus Schizophrenie Psychiatrie Recht & Psychiatrie