CareLit Fachartikel
Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 4 · S. 265 bis 268
Dokument
590174
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ein Beschwerdeführer darf darauf vertrauen, dass sein Beschwerdeschreiben innerhalb der üblichen Postlaufzeit – das heißt am Werktag nach der rechtzeitigen Einlieferung bei der Post – beim Empfänger eingeht; die rechtzeitige Einlieferung ist nachgewiesen, wenn der Brief am Tag vor Fristablauf im Briefzentrum gestempelt wurde. 2. Das gemäß § 463 Abs. 4 StPO zur Prüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus einzuholende Gutachten ist regelmäßig von einem Arzt für Psychiatrie zu erstellen, wenn bei dem Betroffenen eine paranoide Schizophrenie vorliegt.
Schlagworte
Unterbringung
psychiatrisches Krankenhaus
Fortdauerentscheidung
§ 63 StGB
§ 463 Abs. 4 StPO
Prognosegutachten
paranoide Schizophrenie
sofortige Beschwerde
Krankenhaus
Psychiatrie
Beurteilung
Brustkorb
Schizophrenie
Recht & Psychiatrie