CareLit Fachartikel

Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2021 · Heft 4 · S. 265 bis 268

Dokument
590174
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 4
Seiten
265 bis 268
Erschienen: 2026-06-23 12:14:16
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. Ein Beschwerdeführer darf darauf vertrauen, dass sein Beschwerdeschreiben innerhalb der üblichen Postlaufzeit – das heißt am Werktag nach der rechtzeitigen Einlieferung bei der Post – beim Empfänger eingeht; die rechtzeitige Einlieferung ist nachgewiesen, wenn der Brief am Tag vor Fristablauf im Briefzentrum gestempelt wurde. 2. Das gemäß § 463 Abs. 4 StPO zur Prüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus einzuholende Gutachten ist regelmäßig von einem Arzt für Psychiatrie zu erstellen, wenn bei dem Betroffenen eine paranoide Schizophrenie vorliegt.

Schlagworte

Unterbringung psychiatrisches Krankenhaus Fortdauerentscheidung § 63 StGB § 463 Abs. 4 StPO Prognosegutachten paranoide Schizophrenie sofortige Beschwerde Krankenhaus Psychiatrie Beurteilung Brustkorb Schizophrenie Recht & Psychiatrie