CareLit Fachartikel
Corona-Rettungsschirm: Nachträgliche Erstattungen in Millionenhöhe
Ruoff, B.-L. · Care konkret · 2026 · Heft 26 · S. 3
Dokument
590185
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragsfrist in den Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes zum Pflege-Rettungsschirm ist keine materielle Ausschlussfrist. Wer sie verpasst hat, verliert seinen Erstattungsanspruch also nicht. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 18. Juni entschieden und damit eine seit Jahren umstrittene Praxis der Pflegekassen kassiert.
Schlagworte
Pflege
Corona-Pandemie
Pflege-Rettungsschirm
Erstattung
BSG
Sozialrecht
Gesetz
Arbeitsplatz
Angehörige
Care konkret