Darf eine Pflegekraft einem suizidgefährdeten Patienten das unbeaufsichtigte Duschen gestatten?
Penteridis, N. · Behinderung und Recht · 2026 · Heft 4 · S. br 93 bis 96
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf unserer geschlossenen psychiatrischen Akutstation wurde ein Patient aufgenommen, der zwei Tage zuvor einen Suizidversuch unternommen hatte. Die aufnehmende Ärztin ordnete eine Überwachung im Sichtbereich an. Am nächsten Morgen bat der Patient darum, alleine duschen zu dürfen, und distanzierte sich auf Nachfrage von akuter Suizidalität. Ein erfahrener Pfleger gestattete ihm daraufhin das unbeaufsichtigte Duschen, ohne zuvor einen Arzt hinzuzuziehen. Der Patient nahm sich anschließend im Badezimmer das Leben. Die Angehörigen machen uns verantwortlich. Musste die Pflegekraft vor dieser Entscheidung zwingend ein…