CareLit Fachartikel
Zur Ablösung eines Tarifvertrags über eine Intensivzulage für Pflegepersonen auf einer Intensivstation
Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2026 · Heft 6 · S. 298 bis 302
Dokument
590302
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Im Verhältnis zweier zeitlich aufeinanderfolgender Normen derselben Normgeber gilt, soweit das beabsichtigt ist, das Ablösungsprinzip. Die Tarifvertragsparteien können einen von ihnen früher geschlossenen Tarifvertrag grundsätzlich jederzeit abändern, einschränken oder aufheben (sog. Zeitkollisionsregel). Die spätere Regelung löst die frühere ab.
Schlagworte
Arbeitsrecht
Tarifvertrag
Ablösungsprinzip
Intensivzulage
Pflegepersonen
Intensivstation
Besitzstand
LAG Mecklenburg-Vorpommern
Intensivmedizin
Arbeitsverhältnis
Behandlungsfehler
Beurteilung
Dokumentation
Psychiatrie
PflegeRecht