CareLit Fachartikel
Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit – Gruppenleiter
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 6 · S. 1 bis 9
Dokument
590312
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssatz Eine „große Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit“ iSd. Protokollerklärung zu Entgeltgruppe 9b TV-L ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der dort bestehende Arbeitskräftebedarf – umgerechnet in Vollzeitäquivalente – den Mindestwert von drei Beschäftigten erheblich überschreitet. Das setzt voraus, dass dieser Mindestwert um das Dreifache überschritten ist (Rn. 32).
Schlagworte
Tarifrecht
TV-L
Eingruppierung
Gruppenleiter
Serviceeinheit
Justizdienst
BAG
Entgeltgruppe 9b
Arbeitsverhältnis
Beurteilung
Zeitschrift für Tarifrecht