CareLit Fachartikel

Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit – Gruppenleiter

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 6 · S. 1 bis 9

Dokument
590312
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2026
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 9
Erschienen: 2026-06-26 11:07:22
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssatz Eine „große Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit“ iSd. Protokollerklärung zu Entgeltgruppe 9b TV-L ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der dort bestehende Arbeitskräftebedarf – umgerechnet in Vollzeitäquivalente – den Mindestwert von drei Beschäftigten erheblich überschreitet. Das setzt voraus, dass dieser Mindestwert um das Dreifache überschritten ist (Rn. 32).

Schlagworte

Tarifrecht TV-L Eingruppierung Gruppenleiter Serviceeinheit Justizdienst BAG Entgeltgruppe 9b Arbeitsverhältnis Beurteilung Zeitschrift für Tarifrecht